Governance

Satzung

Die von der außerordentlichen Hauptversammlung verabschiedete Satzung von InfoCamere besteht aus den folgenden 33 Artikeln:

  1. Name, Sitz, Dauer und Gegenstand
  2. Gesellschaftskapital und Gesellschafter
  3. Gesellschafterversammlung, Verwaltungsrat, analoge Kontrolle
  4. Rechnungsprüfung, Verantwortlicher für die Erstellung der Finanzberichte der Gesellschaft und Aufsichtsrat
  5. Jahresabschluss
  6. Austritt und Ausschluss von Gesellschaftern
  7. Auflösung der Gesellschaft
  8. Streitigkeiten

Risikomanagement- und Kontrollsystem

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Das Interne Kontrollsystem (IKS) ist die Gesamtheit der Regeln, Verfahren und Organisationsstrukturen, die es ermöglichen, die wesentlichen Risiken des Unternehmens zu identifizieren, zu messen, zu steuern und zu überwachen. Es ist nach drei Verteidigungslinien aufgebaut und in spezifische Bereiche unterteilt, für die jeweils ein Risikoverantwortlicher/Risk Owner benannt wird.

Die Verantwortung für die dritte Kontrollebene liegt bei der internen Revision, die direkt an den Verwaltungsrat berichtet. Das IKS und das Risikomanagement (RM) tragen insbesondere dazu bei, die Umsetzung der Unternehmensstrategien, die Effektivität und Effizienz der Unternehmensprozesse, den Schutz des Unternehmensvermögens, die Zuverlässigkeit und Integrität der Rechnungslegungs- und Managementdaten sowie die Einhaltung der für das Unternehmen geltenden Vorschriften sicherzustellen.

IKS und RM spielen somit eine zentrale Rolle in der Organisation des Unternehmens und tragen dazu bei, dass bewusste Entscheidungen im Einklang mit der Risikobereitschaft getroffen werden und ein korrektes Wissen über Risiken, Legalität und Unternehmenswerte verbreitet wird.

Unternehmens-, Kontroll- und Aufsichtsorgane

Die Gesellschafterversammlung vertritt die Gesamtheit der Gesellschafter. Sie übt die im Gesetz und in der Satzung vorgesehenen Befugnisse aus. In der Satzung sind insbesondere die Zuständigkeiten der Gesellschafterversammlung aufgeführt: (1) Festlegung der strategischen Unternehmensleitlinien und Genehmigung des jährlichen Geschäftsplans und des Budgets für das folgende Jahr; (2) die Genehmigung der Pflichtbeiträge der Gesellschafter; (3) Kauf, Verkauf und Tausch von Immobilien und (4) Kauf und Verkauf von Unternehmensbeteiligungen. Die Satzung regelt auch die Organisation der Gesellschafterversammlung, insbesondere die Art und Weise ihrer Einberufung, den Ablauf der Sitzungen sowie die entsprechenden Quoren für die Einberufung und Beschlussfassung. Die Versammlung übt die Analoge Kontrolle durch den strategischen Kontrollausschuss und den technischen Ausschuss aus.

Die operative Leitung der Gesellschaft obliegt dem Verwaltungsrat, der von der Gesellschafterversammlung bestellt wird. Er handelt zur Erreichung des Gesellschaftszwecks nach Maßgabe der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und im Rahmen der ihm durch Gesetz und Satzung zugewiesenen Befugnisse. Insbesondere ernennt der Verwaltungsrat den Generaldirektor und die Führungskräfte der Gesellschaft und legt ihre Befugnisse fest.

Siehe Transparente Gesellschaft

Die Gesellschafter üben die analoge Kontrolle aus durch: 1) den strategischen Kontrollausschuss, der die Aufgabe hat, die strategische Ausrichtung des Unternehmens zu überwachen und zu kontrollieren; 2) den technischen Ausschuss, der die Aufgabe hat, zu analysieren und zu prüfen, ob die Entscheidungen der technisch-betrieblichen Leitung des Unternehmens den Bedürfnissen der Gesellschafter entsprechen.

Der von der Gesellschafterversammlung bestellte Aufsichtsrat nimmt die gesetzlich vorgeschriebenen Überwachungs- und Kontrollaufgaben wahr und besteht aus drei ordentlichen Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats bleiben für drei Geschäftsjahre im Amt und können wiedergewählt werden. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben überwacht der Aufsichtsrat die Einhaltung von Gesetz und Satzung, die Beachtung der Grundsätze einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung, die Zweckmäßigkeit der Organisations-, Verwaltungs- und Rechnungsstruktur sowie deren tatsächliches Funktionieren.

Siehe Transparente Gesellschaft

Der gesetzmäßige Prüfungsauftrag wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung auf begründeten Vorschlag des Aufsichtsrates an eine im entsprechenden Register eingetragene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die gesetzlich vorgesehene Dauer übertragen. Gemäß GvD Nr. 39/2010 hat die Hauptversammlung der Aktionäre der Gesellschaft mit Beschluss vom 22. Juni 2022 die BDO Italia S.p.A. zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 bestellt.

Das Aufsichtsorgan wird vom Verwaltungsrat ernannt und besteht aus drei Mitgliedern. Es verfügt über autonome Initiativ- und Kontrollbefugnisse und hat die Aufgabe, das Funktionieren und die Einhaltung des Organisations- und Kontrollmodells zu überwachen und dafür zu sorgen, dass es gemäß den Bestimmungen der Verordnung über die Verwaltungshaftung von Unternehmen (gemäß Gesetzesdekret 231/01) auf dem neuesten Stand gehalten wird.

Siehe Transparente Gesellschaft

Er wird vom Verwaltungsrat ernannt und arbeitet gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 190/2012 in seiner geänderten Fassung und den ANAC-Richtlinien.

Siehe Transparente Gesellschaft

Er wird vom Verwaltungsrat vorbehaltlich der obligatorischen Stellungnahme des Aufsichtsrats für einen Zeitraum ernannt, der nicht kürzer sein darf als die Amtszeit des Verwaltungsrates selbst, und bereitet die Verwaltungs- und Rechnungsführungsverfahren vor, die für die Erstellung des Jahresabschlusses erforderlich sind.

Ethikkodex

Der Ethikkodex wird vom Verwaltungsrat der Gesellschaft genehmigt und legt die Werte, Grundsätze, Rechte und Pflichten sowie die Verhaltensregeln und Verantwortlichkeiten fest, die die Organisation der Gesellschaft kennzeichnen. Die ethischen Grundsätze und Werte, die im Kodex zum Ausdruck kommen - Legalität, moralische Integrität, Transparenz und Unparteilichkeit, Wertschätzung der menschlichen Ressourcen und Respekt vor der Freiheit des Einzelnen, Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft und der Umwelt - müssen das Handeln aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens leiten, unter Berücksichtigung der Bedeutung ihrer Rolle, der Komplexität ihrer Aufgaben und der Verantwortung, die ihnen bei der Erreichung der Unternehmensziele übertragen wird. Der Kodex ist als integriertes Referenzdokument für die Zwecke des Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodells gemäß GvD Nr. 231/01 zu verstehen, das die ergänzenden Maßnahmen zur Korruptionsprävention umfasst, die gemäß Gesetz 190/2012 i.d.g.F. angenommen wurden.

Organisations, Verwaltungs und Kontrollmodell gemäß GvD Nr. 231/01, Korruptionsbekämpfung und Transparenz

Seit 2009 hat die Gesellschaft ein Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell eingeführt, das darauf abzielt, ein strukturiertes und organisches System von Richtlinien, Regeln, Betriebsverfahren und anderen spezifischen funktionellen Maßnahmen zu schaffen, die geeignet sind, die im Sinne des GvD Nr. 231/2001 i.d.g.F relevanten Verhaltensweisen, die von der Gesellschaft selbst oder von Personen, die ihrer Verwaltung und/oder Aufsicht unterstehen, begangen werden, aufzudecken und zu verhindern.

In Übereinstimmung mit dem Beschluss der Antikorruptionsbehörde (ANAC) Nr. 1134 vom 8.11.2017, der die, Neuen Leitlinien für die Anwendung der Bestimmungen über die Korruptionsvorbeugung und Transparenz seitens der von der öffentlichen Verwaltung kontrollierten und beteiligten Gesellschaften und Körperschaften des privaten Rechts, sowie der öffentlichen Wirtschaftskörperschaften“ enthält, wird das Modell durch geeignete Maßnahmen zur Vorbeugung der Korruption und der Illegalität gemäß den Zielen des Gesetzes Nr. 190/2012 ergänzt.

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