icn_servizio_atti-depositati_16

Hinterlegte Dokumente (Art. 7 quater, GD Nr. 193/2016)

Bescheide und andere bei InfoCamere hinterlegte Dokumente

Seit dem 1. Juli 2017 können Bescheide und andere Dokumente, die gesetzlich an Steuerzahler (Einzelunternehmen, Gesellschaften und Freiberufler, die in staatlich festgelegten Registern oder Listen eingetragen sind) zugestellt werden müssen, an die PEC-Adresse gesendet werden. Die PEC-Adresse ergibt sich aus dem Nationalen Verzeichnis der zertifizierten E-Mail-Adressen(INI-PEC). Im Falle einer überfüllten PEC-Box oder einer ungültigen oder inaktiven Adresse können die Dokumente durch Zugriff auf den geschützten Bereich der entsprechenden Website mittels CNS oder SPID abgefragt werden (in Anwendung von Artikel 7 quater, GD Nr. 193/2016).

icn_energy-saver
ENERGIE SPAREN

Dieser Bildschirm hilft Ihrem Monitor, Energie zu sparen.
Klicken Sie auf eine beliebige Stelle, um zur Navigation zurückzukehren.